Werkstatt und Entlohnung
Was ist eine Werkstatt?
- Werkstätten sind Sozialunternehmen, in denen die berufliche Entwicklung und Qualifizierung von Menschen mit voller Erwerbsminderung im Mittelpunkt stehen.
Arbeiten Werkstätten wirtschaftlich?
- Alle Werkstätten sind gefordert, ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis zu erzielen. Die bdks Werkstätten erwirtschaften einen Großteil des Umsatzes mit Lohn- und Auftragsfertigung, Dienstleistungen sowie Herstellung und Vertrieb von Eigenprodukten.
Was bedeutet „volle Erwerbsminderung“?
- Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass aktuell keine Arbeitsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben ist. Jede*r soll eine Chance erhalten, seine Fähigkeiten und Sozialkompetenzen weiterzuentwickeln, um am Arbeitsleben teilzuhaben. In den Werkstätten der bdks gibt es dazu individuelle Förderung, Bildung und Therapiemaßnahmen.
Wie werden die Beschäftigten beruflich gefördert?
- Die Beschäftigten werden in ihren individuellen beruflichen Wünschen durch Erprobungen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. So sind Praktika und Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes für alle Beschäftigten möglich, die Interesse haben und über eine berufliche Grundkompetenz verfügen.
Welche Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es?
- Eine Möglichkeit zur beruflichen Bildung und Qualifizierung für Menschen mit voller Erwerbsminderung bietet der bdks JobCampus. Hier können sich Menschen mit Behinderung ausprobieren, Erfahrungen sammeln und sich aus- und weiterbilden.
Was bedeutet „arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis“?
- Wer in einer Werkstatt beschäftigt ist, steht in einem so genannten arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis. Eine Gemeinsamkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt besteht darin, dass die Beschäftigten einer Werkstatt Schutzrechte, wie beispielsweise Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit, haben.
- Im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es in der Werkstatt entlastende Rahmenbedingungen wie eine leistungsunabhängige Garantie auf diese Teilhabeleistung. Jede*r arbeitet nach seinen Möglichkeiten und kann nicht gekündigt oder abgemahnt werden und erfährt keine Leistungsverpflichtung, wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich.
Welche Ansprüche haben Beschäftigte?
- Beschäftigte der bdks Werkstätten haben vorrangig Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Förderungs- und Therapieleistungen. Neben Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen sind dies begleitende und sozial-psychiatrische Angebote, Beratung, Kultur- oder Sportaktivitäten, welche der persönlichen Weiterentwicklung und Entlastung dienen. Da es ein freiwilliges Angebot zur beruflichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung ist, gibt es in Werkstätten keinen Mindestlohn.
Welchen Lohn bekommen Beschäftigte der Werkstatt?
- Das Arbeitsentgelt ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Ergebnis der Werkstatt. Grundsätzlich steht allen Beschäftigten im Arbeitsbereich aktuell der Grundbetrag von mindestens € 109 monatlich zu (Stand Januar 2022). Hinzu kommt der Steigerungsbetrag, dessen Höhe jährlich in der Lohnkommission mit dem bdks Werkstattrat abgestimmt wird. Vielen Beschäftigten steht außerdem Arbeitsförderungsgeld zu, das derzeit € 52 monatlich beträgt. Zusätzlich werden Fahrtkosten sowie Beiträge zur Sozialversicherung übernommen. Der Werkstattlohn kommt ergänzend zu anderen existenzsichernden Leistungen dazu.
Was steht Beschäftigten noch zu?
- Beschäftigte in einer Werkstatt haben ein Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen. Neben dem Arbeitsentgelt erhalten sie daher je nach Voraussetzung Grundsicherung vom Amt oder eine Erwerbsminderungsrente.
- Im Zuge der Grundsicherung kann das Sozialamt neben dem Regelsatz für Alltägliches auch Kosten für die Wohnung oder für Mehrbedarf übernehmen.
Welchen Renten-Anspruch haben Beschäftigte?
- Damit Menschen mit Behinderung unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit auch später finanziell versorgt sind, haben sie nach 20-jähriger Tätigkeit in einer Werkstatt Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Werkstatt auf der Grundlage von 80 Prozent eines durchschnittlichen Verdienstes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezahlt.
- Das entspricht einem angenommenen Monatseinkommen von derzeit € 2632 und somit einem monatlichen Zuschuss von € 490, welcher sich auf die spätere Rentenhöhe deutlich auswirkt. Auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente können Beschäftigte weiterhin in einer Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sein.
- Wichtig: Die Informationen sollen einen allgemeinen Überblick bieten. Diese Information ersetzt keine persönliche Beratung. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Sozialdienst.