Berufsbildungsbereich
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Volle Erwerbsminderung = unter 3 Stunden tägliche Leistungsfähigkeit auf Grund einer geistigen / körperlichen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung.
Wer finanziert die Maßnahme?
- Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung, wenn
- … Sie bereits Rente erhalten
- … Sie 15 Jahre erwerbstätig eingezahlt haben
- … Sie in Ihrer Ausbildung erkrankt sind
Welche Anträge muss ich für eine Aufnahme stellen?
- Aufnahmeantrag der bdks – Empfänger: Sozialer Dienst, Berufsbildungsbereich
- und Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben – Empfänger: zuständiger Kostenträger
Welche Möglichkeiten gibt es, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu bekommen?
- Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich ist ergebnisoffen für alle Perspektiven des Arbeitsmarktes – von einem Arbeitsvertrag am ersten Arbeitsmarkt, über geförderte Arbeitsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt bis hin zu einem Werkstattvertrag in einem Werkstattbetrieb der bdks.
- Die bdks hat ein Netzwerk von Arbeitgebern der Region, die Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung interessiert gegenüberstehen. Qualifiziertes Personal begleitet Sie auf diesem Weg.
Was kommt nach dem Bereich Berufliche Bildung?
- Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich ist ergebnisoffen für alle Perspektiven des Arbeitsmarktes – von einem Arbeitsvertrag am ersten Arbeitsmarkt, über geförderte Arbeitsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt bis hin zu einem Werkstattvertrag in einem Werkstattbetrieb der bdks.
- Der Arbeitsrahmen, der für Sie von den Anforderungen her angemessen ist, wird Ihr zukünftiger Arbeitsplatz.
Wo wird die Maßnahme durchgeführt?
- Grundsätzlich gibt es eigene Räumlichkeiten an verschiedenen Standorten. Haben Sie konkrete Wünsche oder Ideen, in welchem Berufsfeld die Maßnahme stattfinden soll? Sprechen Sie uns an – wir gestalten die Maßnahme individuell nach Ihren Berufsvorstellungen.
Muss der Bereich Berufliche Bildung vor der Übernahme in die Werkstatt/diakom durchlaufen werden? Warum? Gibt es gesetzliche Bestimmungen?
- Ja, wenn diese Maßnahme noch nicht durchlaufen wurde, ist die Berufliche Bildung vor der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu durchlaufen. Sie dient der Qualifizierung auf einen neuen Arbeitsrahmen, damit Sie als qualifizierter Mitarbeiter im Anschluss einen Ihnen entsprechenden Rahmen betreten können.
Muss der Bereich Berufliche Bildung vor der Übernahme in die Werkstatt/diakom durchlaufen werden? Warum? Gibt es gesetzliche Bestimmungen?
- Ja, wenn diese Maßnahme noch nicht durchlaufen wurde, ist die Berufliche Bildung vor der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu durchlaufen. Sie dient der Qualifizierung auf einen neuen Arbeitsrahmen, damit Sie als qualifizierter Mitarbeiter im Anschluss einen Ihnen entsprechenden Rahmen betreten können.
Bekommt man ein Gehalt?
- Das Ausbildungsgeld beträgt 119€ pro Monat – nicht anzurechnen an die Grundsicherung.
Wer ist Kostenträger im Arbeitsbereich?
- In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) zuständiger Kostenträger.
Wie sind die Arbeits-/Qualifizierungszeiten innerhalb der Maßnahme?
- Berufliche Bildung ist angelehnt an der Ausbildung am ersten Arbeitsmarkt. Sowohl inhaltlich als auch strukturell. Daher handelt es sich um eine Vollzeitmaßnahme. Ist dieses nicht möglich – sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung.
Werden die Fahrtkosten übernommen?
- Ja – Sie erhalten, je nach Bedarf, eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrtgeld oder einen Fahrdienst, wenn sie weiter als 1 km von dem Maßnahmestandort entfernt wohnen.
Kann man ein Praktikum im Voraus zur Orientierung absolvieren?
- Ja – lernen Sie uns kennen und machen sich einen Eindruck. Sprechen Sie uns an.
Woran orientiert sich die Qualifizierung innerhalb der Berufsfelder?
- An den Ausbildungsinhalten des entsprechenden Berufsfeldes.
Wenn ich weiß, dass ich so oder so im Hofgut/Klostergarten/Lager etc. arbeiten möchte, gibt es die Möglichkeit einer direkten integrierten Aufnahme?
- Ja – die Maßnahme kann direkt im Berufsfeld angeboten werden.