Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe nach § 215 des neunten Sozialgesetzbuch sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Unsere Tochterunternehmen sind im Geschäftsbereich Arbeiten integriert und bieten neben den regulären Arbeitsverhältnissen für Menschen mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung den Beschäftigten aus den Werkstätten die Möglichkeit der Arbeitserprobungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.