
Betriebsintegrierte Beschäftigung
Was ist eine Betriebs
Integrierte Beschäftigung?
Betriebs-Integrierte
Beschäftigung bedeutet:
Die Beschäftigten in den
Werkstätten
können in einem Betrieb
arbeiten.
Sie arbeiten mit Menschen
auf dem ersten Arbeitsmarkt
zusammen.
Ein Mitarbeiter aus der
Werkstatt
unterstützt die Beschäftigten:
- Der Mitarbeiter ist immer erreichbar.
Die Beschäftigten können den
Mitarbeiter immer anrufen.
- Der Mitarbeiter besucht die Beschäftigten im Betrieb.
- Die Beschäftigten können Fragen stellen
und Wünsche nennen.
Betriebs-Integrierte
Beschäftigung
können ganz
unterschiedlich sein.
Zum Beispiel:
- Manche Beschäftigten arbeiten 3 Tage in einem Betrieb
und 2 Tage in der Werkstatt.
Andere Beschäftigte arbeiten
die ganze Woche in einem
Betrieb.
- Manche Betriebe brauchen Mitarbeiter nur im Sommer.
Dann arbeiten die
Beschäftigten im Sommer im
Betrieb
Und im Winter in der
Werkstatt.
Andere Betriebe brauchen
Mitarbeiter das ganze Jahr
über.
Dann arbeiten die
Beschäftigten das ganze Jahr
im Betrieb.
Die Beschäftigten haben
immer einen Platz in der
Werkstatt sicher.
Sie können die Betriebs-Integrierte Beschäftigung
abbrechen
und wieder in der Werkstatt
arbeiten.
Der Betrieb bezahlt den
Beschäftigten einen Lohn.
Der Lohn hängt von der
Arbeit ab.
Warum macht man eine
Betriebs-Integrierte
Beschäftigung?
- Die Beschäftigten lernen den ersten Arbeits-Markt kennen.
- Sie erweitern ihre Fähigkeiten.
- Die Beschäftigten haben
einen sicheren Arbeits-Platz
in einem Betrieb.
- Oder die Beschäftigten bekommen eine feste Anstellung.
Und können die Werkstatt
verlassen.
Angebote für Menschen mit Behinderung
Kontakt
Bereichsleitung
Berufliche Integration
Bahri Gültekin
Tel.: 05 61 94 95 12 55
E-Mail:
