Diese Seite bieten wir aktuell
nur in Alltagssprache an.
Kurhessen-Stiftung
Für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen.
Die Kurhessen-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die 1997 gegründet wurde. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Unterstützung benötigen wir langfristig angelegte Systeme, auf die Betroffene und deren Angehörige beruhigt vertrauen können.
Eine Zustiftung ermöglicht, dass über die Lebenszeit der Stifter hinaus die Pflege und Unterstützung des Angehörigen gesichert bleibt. Sie ist somit eine nachhaltige Vorsorge oder eine Art Versicherung mit dem Vorteil, dass die konkrete Fürsorge geklärt ist.
Dabei fließen alle Mittel der Stiftung ohne Umwege in ihre Aufgaben – die Stiftung wird ehrenamtlich geführt: von Menschen, die persönlich mit dem Stiftungszweck verbunden sind.
Die Verfassung der Kurhessen-Stiftung
Aufgabe und Ziel der Kurhessen-Stiftung ist die Hilfe und Unterstützung geistig und seelisch behinderter Menschen. Verwirklicht wird dieses Ziel über die gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen des Vereins „Baunataler Diakonie Kassel e.V.“ und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften.
Die Verfassung der Kurhessen-Stiftung als PDFProjekte und Förderungen
Neben langfristigem und personengebundenem Engagement fördert die Kurhessen-Stiftung Projekte, für die sonst keine Mittel zur Verfügung stehen.
Das sind unter anderem:
- Entlastende Dienste für Menschen mit Handicap
- Planung, Finanzierung und Verwaltung von modernen Wohnkonzepten
- Förderung von Freizeit- und Bildungsangeboten
Jede Zustiftung unterstützt eine dieser Aufgaben:
Werden sie Teil einer Wertegemeinschaft
- Eine Zustiftung ist schon in einer Höhe von 5.000 Euro möglich und der Verwendungszweck kann von Ihnen mitbestimmt werden.
- Als Zustifter werden Sie langfristig für die gemeinsamen Ziele lebendig bleiben.
- Sie können bis zu 20.450,- Euro im Jahr steuerlich absetzen – unabhängig von Ihrem Einkommen und Ihren Spenden an andere Organisationen.
- Wenn Sie Erbvermögen der Stiftung zuwenden, entfällt die Erbschaftssteuer (auch rückwirkend bis zu 24 Monate).
Haben Sie Fragen oder einen Wunsch?
Kontaktieren Sie uns! Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder
PhDr. Gerrit Jungk, MHBA
Vorstandsmitglied
Michael Conzelmann
Vorstandsmitglied
Sabine Kerkmann
Vorstandsmitglied
Dr. Harald Clausen
Vorsitzender Kuratorium
Matthias Deuker
Kuratoriumsmitglied
Frank Dittmar
Kuratoriumsmitglied
Eva Herrmann
Kuratoriumsmitglied
Eberhardt Lindig
Kuratoriumsmitglied
Kontakt
Spendenmarketing & Veranstaltungen
Larissa Mierzwa
Tel.: 0561 94951-121
E-Mail: larissa.mierzwa@bdks.de