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Werkstattrat
Innerhalb der bdks gibt es acht Werkstätten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Jede Werkstatt hat einen gewählten Werkstattrat.
Aufgaben des Werkstattrates
- Der Werkstattrat wählt eine Vertrauensperson, die ihn in seiner Arbeit unterstützt.
- Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze eingehalten werden.
- Der Werkstattrat nimmt Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegen.
- Der Werkstattrat beantragt auch Maßnahmen oder macht Vorschläge, die den Beschäftigten zu Gute kommen.
- Der Werkstattrat sollte mit den Mitgliedern ein Mal im Monat eine Sitzung durchführen.
Der Gesamtwerkstattrat
Der Gesamt-Werkstattrat setzt sich aus den Vorsitzenden und den stellvertretenden Mitgliedern der einzelnen Werkstatträte zusammen.
Dieses Gremium wählt dann einen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter. Diese Vertreter arbeiten unentgeltlich.
Im Gesamt-Werkstattrat sind derzeit:
Jürgen Busemann (1. Vorsitzender)
Robert Freund (2. Vorsitzender)
Axel Geldmacher (Schriftführer)
Aufgaben des Gesamtwerkstattrates
- Der Gesamtwerkstattrat ist für die Aufgaben zuständig, die alle Werkstätten des Baunataler Diakonie Kassel e.V. betreffen.
- Die Vorsitzenden des Gesamtwerkstattrates nehmen an Sitzungen teil, die sich mit Problemen und Rechten von Menschen mit Handicap befassen.
- Sie unterstützen die einzelnen Werkstatträte in ihren Aufgaben.
- Der Gesamtwerkstattrat achtet darauf, dass ein sorgfältiger Umgang mit persönlichen Informationen und Daten von den Beschäftigten gewahrt wird.
- Er muss sich besonders für die Rechte der Beschäftigten einsetzen, die diese selbst nicht wahrnehmen können.
- Der Gesamtwerkstattrat arbeitet eng mit dem Vorsitzenden der GMAV (Gesamt-Mitarbeitervertretung) und mit den Leitungskräften des Geschäftsbereichs Arbeiten zusammen.
Diakonie Werkstättenmitwirkungsverordnung in Alltagssprache
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