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Neben unseren Grundsätzen und Leitlinien stellen die geltenden rechtlichen Vorgaben der Eingliederungshilfe die Grundlage unserer Arbeit und unserer konzeptionellen Angebote dar. Den rechtlichen Rahmen bilden dabei insbesondere folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung und auf der Basis des Inkrafttretens der jeweiligen Reformstufe des Bundesteilhabegesetztes (BTHG):

  • die UN-Behindertenrechtskonvention,
  • die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
  • das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
  • das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) 
  • das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) und die dazu ergangenen Verordnungen
  • die Werkstättenverordnung (WVO) und die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV)
  • der Hessische Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX 
  • die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX zwischen dem Leistungserbringer und dem Träger der Eingliederungshilfe